Kosten

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker bei Privat- oder Beihilfeversicherten werden entsprechend den vereinbarten Tarifen in der Regel erstattet. Es ist jedoch sinnvoll vor Beginn einer Heilpraktikerbehandlung im Versicherungsvertrag den vereinbarten Tarif nachzulesen. Sie erhalten von mir eine Rechnung als Privat- oder Beihilfeversicherter mit Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Das Gebührenverzeichnis ist keine amtliche Gebührenordnung, da Heilpraktiker grundsätzlich ihre Honorare frei vereinbaren können.

Das Honorar ist 10 bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen, unabhängig davon wann und in welcher Höhe die Privatkasse diese Rechnung erstattet.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor einer Behandlung bei verschiedenen Versicherungen. Die Erstattungen liegen je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent der Rechnungssummen.

Für Selbstzahler gilt ein fester Honorarsatz pro Erstbehandlung. Dies beinhaltet eine ausführliche Anamnese schulmedizinischer als auch naturheilkundlicher Art. Allein die Befunderhebung mittels IST Diagnostik beinhaltet ca. 1,5 Std. Dauer und erstreckt sich auf eine Testung von ca. 3000 Substanzen. Der Diagnosefindung kann zusätzlich eine Blutuntersuchung mittels Dunkelfeldmikroskopie samt ausführlicher Analyse dienen.  Sie erhalten eine Rechnung bzw. Quittung bei Barzahlung für die von mir erbrachten Leistungen. Beim Finanzamt lassen sich Gesundheitskosten im Rahmen der Sonderausgaben unter Umständen steuermindernd geltend machen.

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